Beschlüsse JHV 2023: Arbeitsdienst & Kajak-Angeln

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Liebe Mitglieder,

auf der Jahreshauptversammlung am 17.02.2023 wurden zwei wichtige Beschlüsse gefasst, die wir euch hier mitteilen wollen:

  1. Erhöhung der Ersatzleistung für nicht geleisteten Arbeitsdienst.
    Gemäß unserer Satzung ist jedes Mitglied bis zum vollendetem 60. Lebensjahr verpflichtet einen Arbeitsdienst von 6 Stunden im Jahr abzuleisten. Von den über 650 arbeitsdienstpflichtigen Mittgliedern haben 166 Mitglieder ihren Arbeitsdienst in 2022 geleistet. Mit der geringen Anzahl an arbeitsdienstwilligen sind die Arbeiten an unseren Gewässern und Heimgrundstücken nicht zu schaffen. Wir müssen hier verstärkt auf Firmen zurückgreifen. Aus diesem Grund hat die JHV beschlossen die Ersatzleistung bei den Männern von 60 EURO auf 100 EURO und bei den Frauen von 40 EURO auf 70 EURO zu erhöhen. Wir hoffen dadurch mehr Mitglieder zu den Arbeitsdiensten zu bekommen.

  2. In der Lune 1 (Schleuse bis Wasserskianlage) soll das Angeln vom Kajak und Bally Boot mit einer Rute erlaubt werden.
    Diese Erlaubnis gilt vorerst für 1 Jahr. Danach werden wir aus den gesammelten Erfahrungen entscheiden, ob es ein Dauerzustand wird oder nicht. Der Vorstand erarbeitet zur Zeit ein Durchführungskonzept, welches wir euch auf der Homepage vorstellen werden.