Angeln vom Bellyboat oder Kajak

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Das Angeln vom Bellyboat oder Kajak ist unter bestimmten Voraussetzungen in folgenden Pachtgewässern erlaubt:

  • Lune 1 ( Weserdeich bis Wasserskiclub )
  • Geeste ( Tidesperrwerk bis ehm. Schiffdorfer Stauschleuse )
  • Nordholzer Baggersee ( begrenzte Anzahl 4 Stück gleichzeitig beachten )

Voraussetzungen:

  • Alle Bellyboat/Kajakangler müssen sich persönlich zu den Öffnungszeiten im Vereinsheim Reuterhamm melden und eine Kennmarke in Höhe von 20,00 € erwerben.
  • Der Betrag wird dann jährlich vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
  • Die Kennmarke muss gut sichtbar am Bellyboot/Kajak angebracht werden.
  • Die Beschreibung des Bellyboot/Kajak sollte am besten mit einem Foto für unsere Fischereiaufsicht hinterlegt werden.
  • Der Einsetzort des Bellyboot/Kajak liegt im Verantwortungsbereich des Mitgliedes, das Gelände der Petri-Hütte kann weiterhin genutzt werden. ( Schlüssel erforderlich, kann gegen Pfand im Vereinsheim erworben werden).
  • Die Ufer müssen unbedingt geschont werden.
  • Bitte nehmt Rücksicht auf Uferangler.
  • Beachtet die Termine auf unserer Webseite, die Gemeinschaftsfischen dürfen nicht behindert werden. Die Gewässer sind zu diesem Zeitpunkt für das Bootangeln gesperrt.
  • Das Schleppangeln ist nicht erlaubt.
  • Alle Bellyboote und Kajaks sind ohne Hilfsmotor zu betreiben.

Der Vorstand wünscht viel Petri-Heil und verbleibt mit freundlichen Grüßen