Das Angeln vom Bellyboat oder Kajak ist unter bestimmten Voraussetzungen in folgenden Pachtgewässern erlaubt:
- Lune 1 ( Weserdeich bis Wasserskiclub )
- Geeste ( Tidesperrwerk bis ehm. Schiffdorfer Stauschleuse )
- Nordholzer Baggersee ( begrenzte Anzahl 4 Stück gleichzeitig beachten )
Voraussetzungen:
- Alle Bellyboat/Kajakangler müssen sich persönlich zu den Öffnungszeiten im Vereinsheim Reuterhamm melden und eine Kennmarke in Höhe von 20,00 € erwerben.
- Der Betrag wird dann jährlich vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
- Die Kennmarke muss gut sichtbar am Bellyboot/Kajak angebracht werden.
- Die Beschreibung des Bellyboot/Kajak sollte am besten mit einem Foto für unsere Fischereiaufsicht hinterlegt werden.
- Der Einsetzort des Bellyboot/Kajak liegt im Verantwortungsbereich des Mitgliedes, das Gelände der Petri-Hütte kann weiterhin genutzt werden. ( Schlüssel erforderlich, kann gegen Pfand im Vereinsheim erworben werden).
- Die Ufer müssen unbedingt geschont werden.
- Bitte nehmt Rücksicht auf Uferangler.
- Beachtet die Termine auf unserer Webseite, die Gemeinschaftsfischen dürfen nicht behindert werden. Die Gewässer sind zu diesem Zeitpunkt für das Bootangeln gesperrt.
- Das Schleppangeln ist nicht erlaubt.
- Alle Bellyboote und Kajaks sind ohne Hilfsmotor zu betreiben.
Der Vorstand wünscht viel Petri-Heil und verbleibt mit freundlichen Grüßen
